Sie haben sich für eine Firmengründung in Bulgarien entschieden und möchten Ihr eigenes Geschäft aufbauen, dann sollten Sie die Grundlagen des Steuersystems im Lande kennen. Die nachstehenden Informationen werden Ihnen nützlich sein, abgesehen davon auf welchem Geschäftsfeld sie tätig sind.
Die Körperschaftssteuer in Bulgarien beträgt 10 %. Bestimmte Gesellschaften werden dieser Körperschaftssteuer enthoben, nämlich jene welche zwecks eines gesonderten Investitionsvorhabens ins Leben gerufen worden sind.
Die einschlägige Steuerrate von 10% wird dem Firmengewinn angerechnet. Als steuerfrei gelten jedoch Gewinne erzielt durch an die bulgarische oder eine andere EU Börse Aktienverkäufe.
Die Kapitalertragsteuer in Bulgarien beträgt 5 %. Nachdem sie entrichtet worden ist, darf der Gesellschafter oder Aktionär den Gewinn in sein Privatvermögen aufnehmen und es grenzüberschreitend ohne weitere Besteuerung abführen.
Die Mehrwertsteuer in Bulgarien beträgt 20%. Als steuerfrei gelten jedoch der Waren- und Dienstleistungsausfuhren innerhalb der Europäischen Union und nach Drittländer, vorausgesetzt der Käufer hat auch eine MwSt.-Anmeldung im etwaigen Ankunftsland getätigt. Auf die Hoteldienstleistungen wird ein geminderter Steuersatz von 9 % angerechnet. Unter Berücksichtigung der einschlägigen buchhalterischen Voraussetzungen wird die Mehrwertsteuer auf Lieferungen innerhalb von zwei Monaten zurückerstattet.
Die Immobilienbestandsteuer in Bulgarien beträgt 0,01-0,45 % des Immobilienwertes, wobei bei einem Grunderwerb ein einmaliger Steuersatz i.H. von 0,1-3% des Kaufpreises der jeweiligen Gemeinde zu entrichten ist. Auf Frost- und Landwirtschaftsgut wird jedoch keine Erwerbsteuer verrechnet.
Das bulgarische Handelsrecht unterscheidet zwischen eine ordentliche (mindestens 2 Gesellschafter) GmbH und eine Einmann-GmbH. Als Firmeneigner kann sowohl eine juristische als auch eine natürliche Person agieren, die bis zur Höhe des Unternehmensvermögens haftet.
Die Gründung einer GmbH bedarf gewisser Gründungsunterlagen welche von uns vorbereitet werden können.
Der/die Gesellschafter hat des Weiteren folgende Dokumente und Entscheidungen zur Verfügung zu stellen:
– Ausweis- oder Reisepasskopie
- Unternehmensbezeichnung
- Stammkapital /mindestens 2 BGN für eine GmbH und 50.000 BGN für eine AG/
- Firmenadresse /wir können Ihnen eine Adresse für eine kleine Gebühr zur Verfügung stellen/
– Aufteilung der Gesellschaftsanteile
Die Firmengründung wird bei dem bulgarischen Handelsregister beantragt und erfolgt in der Regel innerhalb von einer Woche.